Listenhunde

Listenhunde: Tirol

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Tirol in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Keine Rasseliste

Die Regel

Das Tiroler Landes-Polizeigesetz kennt keine Rasseliste. Es regelt auffällige Hunde im Einzelfall: Hat ein Hund einen Menschen oder ein Tier verletzt oder gefährdet, muss der Halter ihn auf Bescheid dem Amtstierarzt vorführen (§ 6a Abs. 4); für einen als auffällig beurteilten Hund ordnet die Behörde Leine und/oder Maulkorb an und kann weitere Maßnahmen wie Hundeschulungen vorschreiben (§ 6a Abs. 3). Nicht zuverlässigen Personen wird das Halten oder Führen eines solchen Hundes untersagt (§ 6a Abs. 5).

Offene Punkte

Gelesen wurden die Hundebestimmungen §§ 6a und 6b; die RIS-Titelsuche ergab keine Tiroler Rassenverordnung.

Quelle

RIS (Landesrecht Tirol): Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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