Listenhunde

Listenhunde: Vorarlberg

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Vorarlberg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 15 Rassen

Die Regel

Als Kampfhunde gelten Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino und Ridgeback, die Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier sowie Kreuzungen unter all diesen (§ 2 der Verordnung). Ihr Halten braucht eine Bewilligung; ausgenommen sind Welpen bis zwölf Wochen beim Halter des Muttertiers (§ 1).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Die Behörde erteilt die Bewilligung nur, wenn die sichere Verwahrung gewährleistet ist, keine unzumutbare Belästigung zu erwarten ist und der Tierschutz nicht entgegensteht; sie wird befristet und mit Auflagen erteilt (§ 4 Abs. 3 Landes-Sicherheitsgesetz).
Rassen auf der Liste
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Mastino Napoletano
  • Mastin Espanol
  • Fila Brasileiro
  • Argentinischer Mastiff
  • Mastiff
  • Bullmastiff
  • Tosa Inu
  • Bordeaux Dogge
  • Dogo Argentino
  • Ridgeback
  • Bandog
  • Pitbullterrier

Quelle

RIS (Landesrecht Vorarlberg): Verordnung der Landesregierung über das Halten von Kampfhunden, LGBl.Nr. 4/1992, Fassung vom 28.10.2026

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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