Listenhunde

Listenhunde: Kärnten

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Kärnten in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Keine Rasseliste

Die Regel

Das Kärntner Landessicherheitsgesetz kennt keine Rasseliste. Für bissige Hunde gilt an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang (§ 8 Abs. 2). Wird ein Hund nicht sicher gehalten, erteilt die Gemeinde per Bescheid Aufträge, z. B. Leine oder Maulkorb, Mitnahmeverbote, höhere Zäune oder dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde den Hund führen dürfen (§ 6 Abs. 5, § 8 Abs. 6).

Offene Punkte

Gelesen wurden die Bestimmungen §§ 6 und 8 bis 11 K-LSiG; die RIS-Titelsuche ergab keine Kärntner Rassenverordnung.

Quelle

RIS (Landesrecht Kärnten): Kärntner Landessicherheitsgesetz (K-LSiG), LGBl. Nr. 74/1977, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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