Listenhunde: Kärnten
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Kärnten in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Keine Rasseliste
Die Regel
Das Kärntner Landessicherheitsgesetz kennt keine Rasseliste. Für bissige Hunde gilt an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang (§ 8 Abs. 2). Wird ein Hund nicht sicher gehalten, erteilt die Gemeinde per Bescheid Aufträge, z. B. Leine oder Maulkorb, Mitnahmeverbote, höhere Zäune oder dass nur Personen mit nachgewiesener Sachkunde den Hund führen dürfen (§ 6 Abs. 5, § 8 Abs. 6).
Offene Punkte
Gelesen wurden die Bestimmungen §§ 6 und 8 bis 11 K-LSiG; die RIS-Titelsuche ergab keine Kärntner Rassenverordnung.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Listenhunde in den anderen Bundesländern
Hunderegeln Kärnten: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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