Listenhunde

Listenhunde: Steiermark

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Steiermark in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Keine Rasseliste

Die Regel

Das Steiermärkische Landes-Sicherheitsgesetz kennt keine Rasseliste und keine besonderen Regeln für einzelne Rassen. Es verlangt allgemein, Tiere so zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass Dritte weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden (§ 3b Abs. 1); die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken ist verboten, außer für Diensthunde des Bundes (§ 3b Abs. 7a).

Offene Punkte

Gelesen wurden die Bestimmungen §§ 3a und 3b; die RIS-Titelsuche ergab keine steirische Rassenverordnung.

Quelle

RIS (Landesrecht Steiermark): Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz (StLSG), LGBl. Nr. 24/2005, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Listenhunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Steiermark: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.