Listenhunde: Burgenland
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Burgenland in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Keine Rasseliste
Die Regel
Das Bgld. LSG kennt keine Rasseliste. Auffällig ist ein Hund, wenn die Gemeinde das nach einem Gutachten des Amtstierarztes per Bescheid feststellt, etwa weil er ohne Anlass gebissen oder übermäßige Angriffslust gezeigt hat (§ 22 Abs. 1). Ein auffälliger Hund darf nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden; sie ist binnen zehn Tagen zu beantragen (§ 22 Abs. 2).
Weitere Angaben aus der Quelle
- Auflagen
- Bewilligung nur für volljährige, geeignete Halter mit Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung über mindestens 750.000 € (§ 22 Abs. 3, § 23); an öffentlichen Orten Leine und Maulkorb, Führen nur mit Sachkundenachweis (§ 26).
Offene Punkte
Gelesen wurden die Bestimmungen §§ 16 und 19 bis 26; die RIS-Titelsuche ergab keine burgenländische Rassenverordnung.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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