Listenhunde

Listenhunde: Burgenland

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Burgenland in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Keine Rasseliste

Die Regel

Das Bgld. LSG kennt keine Rasseliste. Auffällig ist ein Hund, wenn die Gemeinde das nach einem Gutachten des Amtstierarztes per Bescheid feststellt, etwa weil er ohne Anlass gebissen oder übermäßige Angriffslust gezeigt hat (§ 22 Abs. 1). Ein auffälliger Hund darf nur mit Bewilligung der Gemeinde gehalten werden; sie ist binnen zehn Tagen zu beantragen (§ 22 Abs. 2).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Bewilligung nur für volljährige, geeignete Halter mit Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung über mindestens 750.000 € (§ 22 Abs. 3, § 23); an öffentlichen Orten Leine und Maulkorb, Führen nur mit Sachkundenachweis (§ 26).

Offene Punkte

Gelesen wurden die Bestimmungen §§ 16 und 19 bis 26; die RIS-Titelsuche ergab keine burgenländische Rassenverordnung.

Quelle

RIS (Landesrecht Burgenland): Burgenländisches Landessicherheitsgesetz (Bgld. LSG), LGBl. Nr. 30/2019, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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