Listenhunde

Listenhunde: Oberösterreich

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Oberösterreich in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 6 Rassen

Die Regel

Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander gelten als potentiell gefährlich («Hunde spezieller Rassen») und unabhängig von Größe und Gewicht als große Hunde (§ 6 Abs. 1). Bei Zweifeln an der Zuordnung ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen (§ 6 Abs. 2). Nach einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung kann die Gemeinde per Bescheid von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreien (§ 6 Abs. 3).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Alltagstauglichkeitsprüfung wie für große Hunde (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1); Verlässlichkeit des Halters, geprüft über eine Strafregisterauskunft (§ 8); ab zwölf Monaten Leine und Maulkorb an öffentlichen Orten (§ 9 Abs. 3); führen dürfen nur Personen ab 16 Jahren mit Sachkunde-Ausbildung (§ 9 Abs. 9).
Rassen auf der Liste
  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu

Quelle

RIS (Landesrecht Oberösterreich): Oö. Hundehaltegesetz 2024, LGBl. Nr. 84/2024, Fassung vom 28.10.2026

geprüft am 28. Oktober 2026

Listenhunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Oberösterreich: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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