Kennzeichnung: Bayern
Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Bayern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
In der Quelle keine Chip-Pflicht genannt
Die Regel
Art. 18 und 37 LStVG enthalten keine Chip- oder Registerpflicht.
Offene Punkte
Weitere Vorschriften nicht geprüft.
Quelle
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 37, gesetze-bayern.de (Fassung gültig ab 17.12.2024)
geprüft am 28. Oktober 2026
Kennzeichnung in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hunderegeln Bayern: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
Weiter bei DOGSY
Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.