Kennzeichnung: Bremen
Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Bremen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Chip-Pflicht für alle Hunde, mit Register
Die Regel
Jeder Hund muss spätestens nach dem dritten Lebensmonat, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, fälschungssicher mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO 11784 oder 11785) gekennzeichnet sein (§ 4 BremHundeG) und unverzüglich nach Beginn der Haltung mit der Chipnummer in einem anerkannten Haustierregister registriert werden (§ 5 Abs. 1). Die Register sind private Haustierregister, die der Senator für Inneres und Sport anerkennt (§ 5 Abs. 3). Wer am 10. Juli 2025 schon einen Hund hielt, hatte für die Registrierung sechs Monate Zeit; ältere, nicht ISO-gerechte Transponder genügen weiter (§ 20 Abs. 2 und 3).
Offene Punkte
Keine konsolidierte Fassung gelesen; Änderungen nach dem Gesetz vom 24.03.2026 nicht geprüft.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Kennzeichnung in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hunderegeln Bremen: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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