Kennzeichnung

Kennzeichnung: Bremen

Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Bremen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Chip-Pflicht für alle Hunde, mit Register

Die Regel

Jeder Hund muss spätestens nach dem dritten Lebensmonat, jedenfalls vor der ersten Weitergabe, fälschungssicher mit einem Mikrochip (Transponder nach ISO 11784 oder 11785) gekennzeichnet sein (§ 4 BremHundeG) und unverzüglich nach Beginn der Haltung mit der Chipnummer in einem anerkannten Haustierregister registriert werden (§ 5 Abs. 1). Die Register sind private Haustierregister, die der Senator für Inneres und Sport anerkennt (§ 5 Abs. 3). Wer am 10. Juli 2025 schon einen Hund hielt, hatte für die Registrierung sechs Monate Zeit; ältere, nicht ISO-gerechte Transponder genügen weiter (§ 20 Abs. 2 und 3).

Offene Punkte

Keine konsolidierte Fassung gelesen; Änderungen nach dem Gesetz vom 24.03.2026 nicht geprüft.

Quelle

Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Nr. 80, S. 598; Änderungsgesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. 2026 Nr. 46, S. 312) gelesen, ändert nur § 18 Abs. 2

geprüft am 28. Oktober 2026

Kennzeichnung in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Bremen: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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