Kennzeichnung: Sachsen-Anhalt
Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 29. Oktober 2026
Kurzwert
Chip-Pflicht für alle Hunde, mit Register
Die Regel
Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einem Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) zu kennzeichnen (§ 2 Abs. 2); die Pflicht gilt für Hunde, die seit dem 1. März 2009 geboren sind, und für gefährliche Hunde (§ 20). Diese Hunde werden in einem zentralen Register erfasst (§ 15).
Offene Punkte
Die technische Verordnung zum Register (Transponder-Standards) nicht gelesen.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 29. Oktober 2026
Kennzeichnung in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hunderegeln Sachsen-Anhalt: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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