Kennzeichnung

Kennzeichnung: Sachsen-Anhalt

Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Chip-Pflicht für alle Hunde, mit Register

Die Regel

Jeder Hund ist spätestens sechs Monate nach der Geburt von einem Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) zu kennzeichnen (§ 2 Abs. 2); die Pflicht gilt für Hunde, die seit dem 1. März 2009 geboren sind, und für gefährliche Hunde (§ 20). Diese Hunde werden in einem zentralen Register erfasst (§ 15).

Offene Punkte

Die technische Verordnung zum Register (Transponder-Standards) nicht gelesen.

Quelle

Hundegesetz Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) vom 23. Januar 2009 (GVBl. LSA S. 22), Gesamtausgabe, zum 29.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung (letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz vom 27. Oktober 2015, GVBl. LSA S. 560), §§ 2, 15 und 20; Landesrecht Sachsen-Anhalt

Weitere Quellen

geprüft am 29. Oktober 2026

Kennzeichnung in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Sachsen-Anhalt: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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