Kennzeichnung

Kennzeichnung: Thüringen

Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Thüringen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Chip-Pflicht für alle Hunde

Die Regel

Jeder Hund muss auf Kosten des Halters von einem Tierarzt dauerhaft mit einem fälschungssicheren, elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip nach ISO-Standard) gekennzeichnet werden; die Kennzeichnung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG, 2018 nicht geändert).

Offene Punkte

Keine konsolidierte Fassung gelesen (Landesrecht-Portal nicht als Text abrufbar); gelesen: Gesetz 2011 und Änderungsgesetz 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Spätere Änderungen nicht geprüft. Ein Hunderegister nennt § 2 Abs. 4 nicht; die Rechtsverordnung zur Art der Kennzeichnung nicht gelesen.

Quelle

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni 2011, GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 6/2011, S. 93 (PDF der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags)

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

Kennzeichnung in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Thüringen: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.