Kennzeichnung

Kennzeichnung: Mecklenburg-Vorpommern

Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Mecklenburg-Vorpommern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Chip-Pflicht für einen Teil der Hunde, ohne Register

Die Regel

Gefährliche Hunde sind auf Kosten des Halters dauerhaft und unveränderlich zu kennzeichnen (etwa mit einem Mikrochip nach ISO-Standard), die Ordnungsbehörde dokumentiert die Daten (§ 3 Abs. 5). Außerhalb des befriedeten Besitztums tragen Hunde ein Halsband mit Name und Anschrift des Halters oder eine gültige Steuermarke (§ 1 Abs. 4); eine allgemeine Chip-Pflicht oder ein zentrales Register nennt die Verordnung nicht.

Offene Punkte

Tierseuchen- und Tierschutzrecht nicht geprüft.

Quelle

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V Nr. 32 vom 22.07.2022 S. 441), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2022 bis 31.07.2032, § 3 Abs. 5 und § 1 Abs. 4; Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

geprüft am 29. Oktober 2026

Kennzeichnung in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Mecklenburg-Vorpommern: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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