Kennzeichnung

Kennzeichnung: Hessen

Ist ein Chip vorgeschrieben, und gibt es ein Hunderegister? Das steht für Hessen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Chip-Pflicht für einen Teil der Hunde, ohne Register

Die Regel

Gefährliche Hunde müssen von einem Tierarzt dauerhaft mit einem elektronisch lesbaren Chip gekennzeichnet werden (§ 12 HundeVO). Alle Hunde brauchen außerhalb des eingefriedeten Besitztums ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters, bei Telefonanschluss auch mit der Nummer (§ 1 Abs. 2); eine allgemeine Chip-Pflicht oder ein Hunderegister nennt die Verordnung nicht.

Offene Punkte

Nur die HundeVO gelesen; Tierschutz- und Tierseuchenrecht nicht geprüft.

Quelle

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), Fassung vom 30. November 2022 (GVBl. S. 686), gültig ab 10.12.2022 bis 31.12.2032, § 12 und § 1 Abs. 2; Bürgerservice Hessenrecht, Gesamtausgabe

geprüft am 29. Oktober 2026

Kennzeichnung in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Hessen: alle sechs ThemenKennzeichnung in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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