Hundesteuer: Brandenburg
Wer ist für die Hundesteuer zuständig? Das steht für Brandenburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Die Hundesteuer ist in Brandenburg eine Steuer der Gemeinden: Nach § 3 Abs. 1 KAG können die Gemeinden Steuern erheben, und § 3 Abs. 2 KAG nennt die Hundesteuer ausdrücklich – sie darf auch dann erhoben werden, wenn die Ausgaben der Gemeinde anders gedeckt werden könnten. Beträge nennt das Gesetz nicht; siehe die Stadtseite.
Offene Punkte
Beträge und Ermäßigungen stehen nicht im KAG; sie gehören zu den Städte-Daten.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Hundesteuer in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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