Hundesteuer: Sachsen-Anhalt
Wer ist für die Hundesteuer zuständig? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 29. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Die Hundesteuer ist Sache der Gemeinde, und das Hundegesetz setzt sie voraus: Die Anmeldung des Hundes gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer (§ 15 Abs. 3 Satz 2), das Hunderegister gibt für die Erhebung der Hundesteuer Auskunft (§ 15 Abs. 2 Satz 3), und die Aufgaben nach dem Gesetz nehmen die Gemeinden wahr (§ 17 Abs. 1 Satz 1). Die Höhe legt das Gesetz nicht fest; siehe die Stadtseite.
Offene Punkte
Kommunalabgabengesetz nicht gelesen.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 29. Oktober 2026
Hundesteuer in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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