Hundesteuer: Sachsen
Wer ist für die Hundesteuer zuständig? Das steht für Sachsen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Die Hundesteuer ist Sache der Gemeinde: Das Gesetz nennt die für die Hundesteuer zuständige Gemeindestelle (§ 7 Abs. 2) und verpflichtet die Gemeinden, für gefährliche Hunde Abgaben nach kommunalem Satzungsrecht zu erheben (§ 10); die Höhe legt es nicht fest. Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.
Offene Punkte
Sächsisches Kommunalabgabengesetz nicht gelesen.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Hundesteuer in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
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- Hessen
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- Nordrhein-Westfalen
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- Schleswig-Holstein
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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