Hundesteuer

Hundesteuer: Bremen

Wer ist für die Hundesteuer zuständig? Das steht für Bremen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

In der Stadtgemeinde Bremen muss, wer einen über drei Monate alten Hund hält, ihn innerhalb von zwei Wochen beim Finanzamt Bremen anmelden und Hundesteuer zahlen; Rechtsgrundlage ist das Bremische Hundesteuergesetz. In Bremerhaven gilt das Hundesteuerortsgesetz der Stadt (zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 4. Dezember 2025). Beträge siehe die Stadtseite.

Offene Punkte

Bremisches Hundesteuergesetz und Hundesteuerortsgesetz Bremerhaven nicht im Wortlaut gelesen; Beträge gehören zu den Städte-Daten.

Quelle

Serviceportal Bremen: Hundesteuer – Anmelden eines Hundes (Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Bremisches Hundesteuergesetz)

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

Hundesteuer in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Bremen: alle sechs ThemenHundesteuer in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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