Hundesteuer

Hundesteuer: Nordrhein-Westfalen

Wer ist für die Hundesteuer zuständig? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

Das Landeshundegesetz regelt die Hundesteuer nicht; es erwähnt nur die für die Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde (§ 8 Abs. 4). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.

Offene Punkte

Kommunalabgabengesetz NRW nicht gelesen.

Quelle

recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016

geprüft am 28. Oktober 2026

Hundesteuer in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Nordrhein-Westfalen: alle sechs ThemenHundesteuer in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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