Hundesteuer: Nordrhein-Westfalen
Wer ist für die Hundesteuer zuständig? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Zuständig: Gemeinde
Die Regel
Das Landeshundegesetz regelt die Hundesteuer nicht; es erwähnt nur die für die Hundesteuer zuständige Stelle der Gemeinde (§ 8 Abs. 4). Betrag je Gemeinde, siehe die Stadtseite.
Offene Punkte
Kommunalabgabengesetz NRW nicht gelesen.
Quelle
recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016
geprüft am 28. Oktober 2026
Hundesteuer in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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