Hundesteuer

Hundesteuer: Hessen

Wer ist für die Hundesteuer zuständig? Das steht für Hessen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Zuständig: Gemeinde

Die Regel

Die Hessische Hundeverordnung setzt die gemeindliche Hundesteuer voraus: Die Ordnungsbehörde teilt der für die Erhebung der Hundesteuer zuständigen Stelle innerhalb der Gemeinde die Halter gefährlicher Hunde mit (§ 15 Abs. 6), und für die Erlaubnis für einen gefährlichen Hund ist nachzuweisen, dass die fällige Hundesteuer bezahlt ist (§ 3 Abs. 1 Nr. 8). Die Höhe legt die Verordnung nicht fest; siehe die Stadtseite.

Offene Punkte

Kommunalabgabengesetz nicht gelesen; die Erhebung durch die Gemeinde ergibt sich aus der HundeVO nur mittelbar.

Quelle

Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), Fassung vom 30. November 2022 (GVBl. S. 686), gültig ab 10.12.2022 bis 31.12.2032, § 15 Abs. 6 und § 3 Abs. 1 Nr. 8; Bürgerservice Hessenrecht, Gesamtausgabe

geprüft am 29. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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