Hund in Wien: Hundeabgabe, Auslauf und Regeln
Hundeabgabe in Wien: € 72 für den ersten Hund. Dazu Anmeldung, Auslaufflächen, die Regeln in Wien und Hundebetreuung bei DOGSY – jede Angabe mit amtlicher Quelle und Prüfdatum.
2 040 914 Einwohner (Stand 2026-01-01) · Quelle
Hundeabgabe in Wien
- Erster Hund
- € 72 pro Jahr
- Zweiter Hund
- € 105 pro JahrGilt für den zweiten und jeden weiteren Hund.
- Weitere Stufen
- Hält eine Person nur einen Hund, beträgt die Abgabe 72 Euro im Kalenderjahr; hält sie mehrere Hunde, für den zweiten und jeden weiteren Hund je 105 Euro.
- Listenhund
- Kein eigener Satz – es gilt der allgemeine SatzDie geltende Verordnung kennt keinen eigenen Satz für Listenhunde. Ab 1. Jänner 2027 (Fassung F060/020/2027): 120 Euro je Hund; 240 Euro je Listenhund (hundeführscheinpflichtige Hunde nach § 5a Wiener Tierhaltegesetz und Kreuzungen), wenn die Haltereigenschaft ab 1. Jänner 2027 neu begründet wird oder sich ändert.
- Ermäßigungen und Befreiungen
- Blindenführhunde sind von der Abgabe ausgenommen; für je einen Wachhund in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb ist die Abgabe um 36 Euro ermäßigt; ausgenommen sind u. a. Hunde, die zum Schutz hilfloser Personen nötig sind, eine Behinderung ausgleichen oder therapeutisch gebraucht werden (§ 5 Abs. 1). Ausgenommen sind außerdem Hunde, die ab 1. Jänner 2023 aus Tierheimen in Wien erworben wurden, für die ersten drei Kalenderjahre (§ 5, Fassung 2024 und 2027); nach bestandener Hundeführscheinprüfung ist der Hund für das Folgejahr befreit (§ 5 Abs. 6). Befreiungsgründe sind bei der Anmeldung geltend zu machen.
- Anmeldung
- Innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist bzw. nach Wien gebracht wurde, beim Magistrat.
Hinweis: Ab 1. Jänner 2027: 120 Euro je Hund, Listenhunde 240 Euro (hundeführscheinpflichtige Hunde nach § 5a Wiener Tierhaltegesetz und Kreuzungen, wenn die Haltereigenschaft ab 1. Jänner 2027 neu begründet wird oder sich ändert); Wachhund in land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dann um 50 % ermäßigt (Fassung F060/020/2027).
Rechtsgrundlage: Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung), RIS Gemeinderecht F060/020/2024 (Kundmachung F060/020/2024 (RIS); neue Fassung F060/020/2027 gilt ab 1. Jänner 2027)
Weitere amtliche Quellen: Wiener Hundeabgabeverordnung, RIS Gemeinderecht F060/020/2027 (Sätze ab 1. Jänner 2027) · Stadt Wien: Hundeabgabe (Hundesteuer) – Hund anmelden oder abmelden
Noch nicht nachgelesen: Ausnahmen (§ 5) nicht vollständig ausgewertet; Beschlussdatum der Fassung 2024 nicht ausgewertet.
geprüft am 29. Oktober 2026
Auslauf in Wien
Über 200 – Hundezonen und Hundeauslaufplätze (Gesamtfläche über 1 Million Quadratmeter)
In Wien gibt es mehr als 200 Hundezonen und Hundeauslaufplätze, gekennzeichnet mit Tafeln. In öffentlich zugänglichen Parkanlagen sind Hunde an der Leine zu führen und von Grün- und Pflanzungsflächen fernzuhalten; ausgenommen sind Rasenflächen auf Hundezonen und Hundeauslaufplätzen.
geprüft am 28. Oktober 2026
Leine in Wien
Eigene Regel der Stadt
In öffentlich zugänglichen Parkanlagen, in die Hunde mitgenommen werden dürfen, sind sie an der Leine zu führen; ausgenommen sind Rasenflächen auf Hundezonen und Hundeauslaufplätzen. In manchen Parks und Grünflächen besteht ein Hundeverbot.
geprüft am 28. Oktober 2026
Wien ist Bundesland und Gemeinde zugleich; daneben gelten die Regeln des Wiener Tierhaltegesetzes.
Regeln in Wien
Wien ist zugleich ein Bundesland. Die Regeln stehen auf der Seite des Landes.
Hundebetreuung in Wien
Bei DOGSY finden Hundehalter Unterstützung von Menschen aus der Nähe. Die Leistungen in Wien:
Weitere Städte in Österreich
Dieselben Angaben für andere Städte.
Angaben ohne Gewähr
Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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