Sachkunde

Sachkunde: Mecklenburg-Vorpommern

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Mecklenburg-Vorpommern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Halter gefährlicher Hunde (Voraussetzung der Erlaubnis nach § 5)

Die Regel

Für die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes braucht es neben Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, körperlicher Eignung und ausbruchsicherer Unterbringung die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2). Sie wird durch eine bestandene Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Kreisordnungsbehörde oder durch eine gleichwertige Ausbildung bei staatlichen oder nichtstaatlichen Stellen nachgewiesen (§ 6 Abs. 1 und 2).

Offene Punkte

Verwaltungsvorschrift nach § 11 nicht gelesen; die gleichwertigen Tierschutz-Erlaubnisse nach § 6 Abs. 2 nicht im Einzelnen aufgeführt.

Quelle

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V Nr. 32 vom 22.07.2022 S. 441), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2022 bis 31.07.2032, §§ 5 und 6; Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

geprüft am 29. Oktober 2026

Sachkunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Mecklenburg-Vorpommern: alle sechs ThemenSachkunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.