Sachkunde

Sachkunde: Sachsen

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Sachsen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Halter gefährlicher Hunde

Die Regel

Sachkunde braucht, wer eine Erlaubnis für einen gefährlichen Hund beantragt (§ 5 Abs. 1 GefHundG); nachgewiesen wird sie mit einer Prüfung aus mündlichem Theorie- und praktischem Teil (§§ 3–5 DVO). Für einen im Einzelfall gefährlichen Hund kann die Behörde den Nachweis verlangen (§ 5 Abs. 3 GefHundG).

Quelle

REVOSax: Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG), Fassung gültig ab 1. Januar 2020

geprüft am 28. Oktober 2026

Sachkunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Sachsen: alle sechs ThemenSachkunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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