Sachkunde: Nordrhein-Westfalen
Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Halter gefährlicher Hunde, der Rassen nach § 10 und großer Hunde (ab 40 cm oder 20 kg)
Die Regel
Sachkunde nachweisen müssen Halter gefährlicher Hunde (§ 6, Bescheinigung des amtlichen Tierarztes), der Rassen nach § 10 und großer Hunde mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht (§ 11 Abs. 2). Für § 10-Rassen und große Hunde können auch anerkannte Sachverständige den Nachweis ausstellen (§ 10 Abs. 3, § 11 Abs. 3).
Quelle
recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016
geprüft am 28. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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