Sachkunde

Sachkunde: Nordrhein-Westfalen

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Halter gefährlicher Hunde, der Rassen nach § 10 und großer Hunde (ab 40 cm oder 20 kg)

Die Regel

Sachkunde nachweisen müssen Halter gefährlicher Hunde (§ 6, Bescheinigung des amtlichen Tierarztes), der Rassen nach § 10 und großer Hunde mit mindestens 40 cm Widerristhöhe oder mindestens 20 kg Gewicht (§ 11 Abs. 2). Für § 10-Rassen und große Hunde können auch anerkannte Sachverständige den Nachweis ausstellen (§ 10 Abs. 3, § 11 Abs. 3).

Quelle

recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016

geprüft am 28. Oktober 2026

Sachkunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Nordrhein-Westfalen: alle sechs ThemenSachkunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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