Sachkunde: Sachsen-Anhalt
Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 29. Oktober 2026
Kurzwert
Halter gefährlicher Hunde
Die Regel
Einen Sachkundenachweis brauchen Halter gefährlicher Hunde: Die Sachkunde ist Voraussetzung der Erlaubnis für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt werden (§ 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1). Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (§ 9 Abs. 1).
Offene Punkte
Ausnahmen vom Sachkundenachweis nicht im Einzelnen aufgeführt.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 29. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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