Sachkunde

Sachkunde: Sachsen-Anhalt

Wird ein Sachkundenachweis verlangt, und für wen? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Halter gefährlicher Hunde

Die Regel

Einen Sachkundenachweis brauchen Halter gefährlicher Hunde: Die Sachkunde ist Voraussetzung der Erlaubnis für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt werden (§ 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1). Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung (§ 9 Abs. 1).

Offene Punkte

Ausnahmen vom Sachkundenachweis nicht im Einzelnen aufgeführt.

Quelle

Hundegesetz Sachsen-Anhalt (HundeG LSA) vom 23. Januar 2009 (GVBl. LSA S. 22), Gesamtausgabe, zum 29.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung (letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz vom 27. Oktober 2015, GVBl. LSA S. 560), §§ 3, 6 und 9; Landesrecht Sachsen-Anhalt

Weitere Quellen

geprüft am 29. Oktober 2026

Sachkunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Sachsen-Anhalt: alle sechs ThemenSachkunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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