Alle Hunderegeln im Kanton Zürich Kantons-Wegweiser · ZH

Leinenpflicht im Kanton Zürich

Was gilt bei der Leinenpflicht im Kanton Zürich? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Vom 1. April bis 31. Juli musst du deinen Hund im Wald und am Waldrand an der Leine führen – als Waldrand gilt das Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald. Wie lang die Leine sein darf, ist nicht vorgeschrieben. Verstösse kosten CHF 60. Ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde im Einsatz und in der dafür nötigen Ausbildung sowie ausbruchsicher eingezäunte Areale. Ganzjährig gilt Leinenpflicht ausserdem in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie überall dort, wo es signalisiert ist.

Quelle: Hundegesetz Kanton Zürich (LS 554.5), § 11; Bussenhöhe nach dem kantonalen Merkblatt «Leinenpflicht im Wald und am Waldrand»Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Häufige Fragen

Leinenpflicht im Kanton Zürich: Was gilt?

Vom 1. April bis 31. Juli musst du deinen Hund im Wald und am Waldrand an der Leine führen – als Waldrand gilt das Gebiet bis 50 Meter Entfernung zum Wald. Wie lang die Leine sein darf, ist nicht vorgeschrieben. Verstösse kosten CHF 60. Ausgenommen sind Jagd-, Rettungs- und Diensthunde im Einsatz und in der dafür nötigen Ausbildung sowie ausbruchsicher eingezäunte Areale. Ganzjährig gilt Leinenpflicht ausserdem in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie überall dort, wo es signalisiert ist.

Leinenpflicht im Kanton Zürich: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Hundegesetz Kanton Zürich (LS 554.5), § 11; Bussenhöhe nach dem kantonalen Merkblatt «Leinenpflicht im Wald und am Waldrand»» (https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-554_5-2008_04_14-2010_01_01-129.html). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Leinenpflicht im Kanton Zürich: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Leinenpflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Zürich?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Leinenpflicht im Kanton Zürich: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Zürich» stehen auch: Hundesteuer, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

Passende Wissensbeiträge

Hilfe in Städten des Kantons Zürich

Warnungen aus deiner Gegend im Kanton Zürich

Mit einem kostenlosen DOGSY-Konto legst du fest, für welche Gegend du benachrichtigt wirst, wenn dort jemand einen Giftköder oder einen vermissten Hund meldet.

Leinenpflicht in anderen Kantonen

Weiter mit DOGSY

Hunderegeln sind nur der Anfang: Im Wissens-Bereich findest du Beiträge zu Erziehung, Gesundheit und Alltag mit Hund – und in der DOGSY-App Dogsyaner aus deiner Region.