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Leinenpflicht im Kanton Basel-Stadt

Was gilt bei der Leinenpflicht im Kanton Basel-Stadt? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Oktober 2026.

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Nach der Hundeverordnung gibt es keine generelle Leinenpflicht. Im Wald gilt aber das Wildtier- und Jagdgesetz: Vom 1. April bis 31. Juli (Hauptsetz- und Brutzeit) müssen alle Hunde im Wald, am Waldrand und auf der angrenzenden Wiese an der Leine geführt werden. Auch ausserhalb dieser Zeit gehören Hunde an die Leine, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können. Ausgenommen sind einzelne Gebiete, die der Regierungsrat festgelegt hat: tagsüber (06.00 bis 22.00 Uhr) auf Kantonsgebiet die gesamte rechte Wiesenseite (flussabwärts), im Perimeter des Landschaftsparks Wiese zusätzlich die Wiese, deren Vorländer und der Wiesedammweg – dort durchgehend (siehe Anhang der Wildtier- und Jagdverordnung). In Wildruhegebieten ist das Führen von Hunden ohne Leine verboten – im Gebiet selbst und auf den begrenzenden Strassen und Wegen; ausserdem darf man dort die Waldstrassen und die ausgeschilderten Wanderwege nicht verlassen. Ausnahmen kann die zuständige Fachstelle bewilligen. In Wildschutzgebieten (Jagdbanngebiete und Vogelreservate) sind Hunde ebenfalls an der Leine zu führen. In Wildtierkorridoren dürfen Wildtiere bei der freien Durchwanderung nicht gestört werden, insbesondere nicht durch freilaufende Hunde. An der kurzen Leine müssen Hunde zudem immer sein: nachts von 22.00 bis 06.00 Uhr, in Restaurants (auch Garten- und Boulevardwirtschaften), in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten sowie bei läufigen Hündinnen. Das Veterinäramt kann weitere Orte bestimmen, an denen Hunde an die kurze Leine müssen oder gar nicht hinein dürfen; diese Orte sind mit Tafeln gekennzeichnet – achte darum auf die Signalisation vor Ort. Ganz verboten sind Hunde auf Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, auf offiziellen Badeplätzen und in öffentlichen Schwimmbädern sowie in Lebensmittelgeschäften (Ausnahme: Hunde, die eine behinderte Person führt oder begleitet).

Quelle: Kanton Basel-Stadt, Hundeverordnung (SG 365.110), §§ 2, 4 und 5; Wildtier- und Jagdgesetz (SG 912.200), §§ 8, 12 und 13; Wildtier- und Jagdverordnung (SG 912.210), §§ 9, 11 und 12Stand: Oktober 2026

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Einordnung in einfachen Worten

Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Häufige Fragen

Leinenpflicht im Kanton Basel-Stadt: Was gilt?

Nach der Hundeverordnung gibt es keine generelle Leinenpflicht. Im Wald gilt aber das Wildtier- und Jagdgesetz: Vom 1. April bis 31. Juli (Hauptsetz- und Brutzeit) müssen alle Hunde im Wald, am Waldrand und auf der angrenzenden Wiese an der Leine geführt werden. Auch ausserhalb dieser Zeit gehören Hunde an die Leine, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können. Ausgenommen sind einzelne Gebiete, die der Regierungsrat festgelegt hat: tagsüber (06.00 bis 22.00 Uhr) auf Kantonsgebiet die gesamte rechte Wiesenseite (flussabwärts), im Perimeter des Landschaftsparks Wiese zusätzlich die Wiese, deren Vorländer und der Wiesedammweg – dort durchgehend (siehe Anhang der Wildtier- und Jagdverordnung). In Wildruhegebieten ist das Führen von Hunden ohne Leine verboten – im Gebiet selbst und auf den begrenzenden Strassen und Wegen; ausserdem darf man dort die Waldstrassen und die ausgeschilderten Wanderwege nicht verlassen. Ausnahmen kann die zuständige Fachstelle bewilligen. In Wildschutzgebieten (Jagdbanngebiete und Vogelreservate) sind Hunde ebenfalls an der Leine zu führen. In Wildtierkorridoren dürfen Wildtiere bei der freien Durchwanderung nicht gestört werden, insbesondere nicht durch freilaufende Hunde. An der kurzen Leine müssen Hunde zudem immer sein: nachts von 22.00 bis 06.00 Uhr, in Restaurants (auch Garten- und Boulevardwirtschaften), in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten sowie bei läufigen Hündinnen. Das Veterinäramt kann weitere Orte bestimmen, an denen Hunde an die kurze Leine müssen oder gar nicht hinein dürfen; diese Orte sind mit Tafeln gekennzeichnet – achte darum auf die Signalisation vor Ort. Ganz verboten sind Hunde auf Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, auf offiziellen Badeplätzen und in öffentlichen Schwimmbädern sowie in Lebensmittelgeschäften (Ausnahme: Hunde, die eine behinderte Person führt oder begleitet).

Leinenpflicht im Kanton Basel-Stadt: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Basel-Stadt, Hundeverordnung (SG 365.110), §§ 2, 4 und 5; Wildtier- und Jagdgesetz (SG 912.200), §§ 8, 12 und 13; Wildtier- und Jagdverordnung (SG 912.210), §§ 9, 11 und 12» (https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/365.110). Der Stand der Angabe ist Oktober 2026.

Leinenpflicht im Kanton Basel-Stadt: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Leinenpflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Basel-Stadt?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Leinenpflicht im Kanton Basel-Stadt: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Basel-Stadt» stehen auch: Hundesteuer, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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