Leinenpflicht im Kanton Luzern
Was gilt bei der Leinenpflicht im Kanton Luzern? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.
Leinenpflicht
Wo und wann muss dein Hund an die Leine?
Vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald und bis 50 m zum Waldrand an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und in der Ausbildung. Unabhängig von der Jahreszeit gilt Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Lokalen (z. B. Restaurants, Läden), in Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Strassen (§ 3 Hundeverordnung, SRL 849). Läufige und bissige Hunde sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten müssen im Freien immer angeleint sein.
Quelle: Kantonale Jagdverordnung § 27 (SRL 725a) und Hundeverordnung § 3 (SRL 849), Kanton LuzernStand: Juli 2026
Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?
Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?
Einordnung in einfachen Worten
Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.
Häufige Fragen
Leinenpflicht im Kanton Luzern: Was gilt?
Vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald und bis 50 m zum Waldrand an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Jagd- und Herdenschutzhunde sowie Diensthunde der Polizei und des Rettungswesens im Einsatz und in der Ausbildung. Unabhängig von der Jahreszeit gilt Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Lokalen (z. B. Restaurants, Läden), in Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Strassen (§ 3 Hundeverordnung, SRL 849). Läufige und bissige Hunde sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten müssen im Freien immer angeleint sein.
Leinenpflicht im Kanton Luzern: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?
Die Quelle ist «Kantonale Jagdverordnung § 27 (SRL 725a) und Hundeverordnung § 3 (SRL 849), Kanton Luzern» (https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/725a). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.
Leinenpflicht im Kanton Luzern: Wer gibt verbindlich Auskunft?
Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.
Leinenpflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Luzern?
Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.
Leinenpflicht im Kanton Luzern: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?
Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Luzern» stehen auch: Hundesteuer, Kurspflicht und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.
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