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Leinenpflicht im Kanton Aargau

Was gilt bei der Leinenpflicht im Kanton Aargau? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Oktober 2026.

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Im Aargau musst du deinen Hund vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand an der Leine führen. In der übrigen Zeit dürfen Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Die Regel gilt nicht für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und in der Ausbildung. Sie steht in der Jagdverordnung unter dem Titel «Schutz vor Störungen»; die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher achten auf die Einhaltung. Die Gemeinden dürfen zusätzlich Hundeverbotszonen bezeichnen und eine örtlich beschränkte Leinenpflicht vorsehen – schau deshalb auch auf der Website deiner Gemeinde nach.

Quelle: Kanton Aargau, Jagdverordnung (AJSV, SAR 933.211), § 21 Abs. 1 und 2 und § 27 Abs. 1 lit. a; Hundegesetz (SAR 393.400), § 5 Abs. 3Stand: Oktober 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Häufige Fragen

Leinenpflicht im Kanton Aargau: Was gilt?

Im Aargau musst du deinen Hund vom 1. April bis 31. Juli im Wald und bis 50 Meter ab Waldrand an der Leine führen. In der übrigen Zeit dürfen Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Die Regel gilt nicht für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und in der Ausbildung. Sie steht in der Jagdverordnung unter dem Titel «Schutz vor Störungen»; die Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher achten auf die Einhaltung. Die Gemeinden dürfen zusätzlich Hundeverbotszonen bezeichnen und eine örtlich beschränkte Leinenpflicht vorsehen – schau deshalb auch auf der Website deiner Gemeinde nach.

Leinenpflicht im Kanton Aargau: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Aargau, Jagdverordnung (AJSV, SAR 933.211), § 21 Abs. 1 und 2 und § 27 Abs. 1 lit. a; Hundegesetz (SAR 393.400), § 5 Abs. 3» (https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/933.211). Der Stand der Angabe ist Oktober 2026.

Leinenpflicht im Kanton Aargau: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Leinenpflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Aargau?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Leinenpflicht im Kanton Aargau: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Aargau» stehen auch: Hundesteuer, Kurspflicht, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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