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Leinenpflicht im Kanton Schaffhausen

Was gilt bei der Leinenpflicht im Kanton Schaffhausen? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Oktober 2026.

Leinenpflicht

Wo und wann muss dein Hund an die Leine?

Anleinen musst du deinen Hund auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, in unmittelbarer Nähe von bestossenen Tierweiden sowie überall dort, wo der Gemeinderat es signalisiert hat. Im öffentlich zugänglichen Raum musst du deinen Hund ausserdem anleinen, wenn er läufig oder bissig ist, wenn er eine ansteckende Krankheit hat oder wenn die zuständige Behörde es anordnet. Im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe hältst du deinen Hund bei Fuss; während der Setz- und Brutzeit musst du ihn dort zusätzlich anleinen. Wann die Setz- und Brutzeit beginnt und endet, legen weder das Gesetz noch die Hundeverordnung fest – frag im Zweifel bei deiner Gemeinde oder beim Veterinäramt nach.

Quelle: Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton Schaffhausen (SHR 455.200), Art. 10 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 1 und 2, mit Hundeverordnung (SHR 455.201)Stand: Oktober 2026

Für die ganze Schweiz: Was verlangt das Gesetz, wenn ich in der Schweiz einen Hund halte?

Für die ganze Schweiz: Darf mein Hund in Zug, Bus, Tram, Postauto und Schiff mitfahren, und was kostet das?

Einordnung in einfachen Worten

Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Häufige Fragen

Leinenpflicht im Kanton Schaffhausen: Was gilt?

Anleinen musst du deinen Hund auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, in unmittelbarer Nähe von bestossenen Tierweiden sowie überall dort, wo der Gemeinderat es signalisiert hat. Im öffentlich zugänglichen Raum musst du deinen Hund ausserdem anleinen, wenn er läufig oder bissig ist, wenn er eine ansteckende Krankheit hat oder wenn die zuständige Behörde es anordnet. Im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe hältst du deinen Hund bei Fuss; während der Setz- und Brutzeit musst du ihn dort zusätzlich anleinen. Wann die Setz- und Brutzeit beginnt und endet, legen weder das Gesetz noch die Hundeverordnung fest – frag im Zweifel bei deiner Gemeinde oder beim Veterinäramt nach.

Leinenpflicht im Kanton Schaffhausen: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Gesetz über das Halten von Hunden, Kanton Schaffhausen (SHR 455.200), Art. 10 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 1 und 2, mit Hundeverordnung (SHR 455.201)» (https://rechtsbuch.sh.ch/app/de/texts_of_law/455.200). Der Stand der Angabe ist Oktober 2026.

Leinenpflicht im Kanton Schaffhausen: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Leinenpflicht: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Schaffhausen?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Wo und wann ein Hund an die Leine muss, kann sich je nach Ort und Jahreszeit unterscheiden.

Leinenpflicht im Kanton Schaffhausen: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Schaffhausen» stehen auch: Hundesteuer, Listenhunde und Meldepflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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