Haftpflicht

Haftpflicht: Brandenburg

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Brandenburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für einen Teil der Hunde

Die Regel

Pflicht für Halter gefährlicher Hunde, mit mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Für alle übrigen Hunde fehlt laut Verwaltungsvorschrift eine Rechtsgrundlage für eine Versicherungspflicht.

Quelle

Land Brandenburg (BRAVORS): Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Durchführung der Hundehalterverordnung (VVHundehV) vom 6. Mai 2026, zur HundehV vom 24. Juni 2024

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Brandenburg: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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