Haftpflicht: Brandenburg
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Brandenburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für einen Teil der Hunde
Die Regel
Pflicht für Halter gefährlicher Hunde, mit mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden. Für alle übrigen Hunde fehlt laut Verwaltungsvorschrift eine Rechtsgrundlage für eine Versicherungspflicht.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Haftpflicht in den anderen Bundesländern
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Hunderegeln Brandenburg: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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