Haftpflicht

Haftpflicht: Rheinland-Pfalz

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Rheinland-Pfalz in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für einen Teil der Hunde

Die Regel

Eine Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Erlaubnis für einen gefährlichen Hund.

Offene Punkte

Summen nicht auf der Seite (Suchauszug: § 4 Abs. 2 LHundG, 500.000 € / 250.000 € – nicht nachgelesen).

Quelle

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD): Gefährliche Hunde (Landesgesetz über gefährliche Hunde, LHundG)

geprüft am 28. Oktober 2026

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Hunderegeln Rheinland-Pfalz: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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