Haftpflicht

Haftpflicht: Bremen

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Bremen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für alle Hunde

Die Regel

Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden (§ 6 Abs. 1 BremHundeG); ausgenommen sind Diensthunde von Behörden und fremden Streitkräften. Hunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden (§ 6 Abs. 2).

Offene Punkte

Keine konsolidierte Fassung gelesen; Änderungen nach dem Gesetz vom 24.03.2026 nicht geprüft.

Quelle

Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) vom 24. Juni 2025, Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Nr. 80, S. 598; Änderungsgesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. 2026 Nr. 46, S. 312) gelesen, ändert nur § 18 Abs. 2

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Bremen: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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