Haftpflicht: Bremen
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Bremen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für alle Hunde
Die Regel
Für jeden Hund ist ab Beginn der Haltung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden (§ 6 Abs. 1 BremHundeG); ausgenommen sind Diensthunde von Behörden und fremden Streitkräften. Hunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden (§ 6 Abs. 2).
Offene Punkte
Keine konsolidierte Fassung gelesen; Änderungen nach dem Gesetz vom 24.03.2026 nicht geprüft.
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Haftpflicht in den anderen Bundesländern
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Hunderegeln Bremen: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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