Haftpflicht

Haftpflicht: Schleswig-Holstein

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Schleswig-Holstein in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für einen Teil der Hunde

Die Regel

Für alle Hunde soll eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden bestehen; für Halter gefährlicher Hunde ist sie in jedem Fall Pflicht.

Offene Punkte

«Soll»-Regel für alle Hunde: genaue Rechtsfolge im HundeG-Text nicht nachgelesen.

Quelle

Land Schleswig-Holstein: Tierschutz – Private Hundehaltung (letzte Aktualisierung 14.03.2025)

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Schleswig-Holstein: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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