Haftpflicht: Schleswig-Holstein
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Schleswig-Holstein in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für einen Teil der Hunde
Die Regel
Für alle Hunde soll eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden bestehen; für Halter gefährlicher Hunde ist sie in jedem Fall Pflicht.
Offene Punkte
«Soll»-Regel für alle Hunde: genaue Rechtsfolge im HundeG-Text nicht nachgelesen.
Quelle
Land Schleswig-Holstein: Tierschutz – Private Hundehaltung (letzte Aktualisierung 14.03.2025)
geprüft am 28. Oktober 2026
Haftpflicht in den anderen Bundesländern
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Hunderegeln Schleswig-Holstein: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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