Haftpflicht: Thüringen
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Thüringen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für alle Hunde
Die Regel
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten und den Abschluss der Behörde mit einer Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG nachweisen (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG in der Fassung von 2018).
Offene Punkte
Keine konsolidierte Fassung gelesen (Landesrecht-Portal nicht als Text abrufbar); gelesen: Gesetz 2011 und Änderungsgesetz 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Spätere Änderungen nicht geprüft.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 28. Oktober 2026
Haftpflicht in den anderen Bundesländern
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- Hessen
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Hunderegeln Thüringen: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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