Haftpflicht

Haftpflicht: Thüringen

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Thüringen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für alle Hunde

Die Regel

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen und aufrechterhalten und den Abschluss der Behörde mit einer Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG nachweisen (§ 2 Abs. 5 ThürTierGefG in der Fassung von 2018).

Offene Punkte

Keine konsolidierte Fassung gelesen (Landesrecht-Portal nicht als Text abrufbar); gelesen: Gesetz 2011 und Änderungsgesetz 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt. Spätere Änderungen nicht geprüft.

Quelle

Änderungsgesetz vom 12. Februar 2018 zum Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 1/2018, ab S. 1 (PDF der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags)

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Thüringen: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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