Haftpflicht

Haftpflicht: Hessen

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Hessen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für einen Teil der Hunde

Die Regel

Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG); der Nachweis ist Voraussetzung der Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Eine Pflicht für übrige Hunde steht nicht in der HundeVO.

Offene Punkte

Pflicht für übrige Hunde außerhalb der HundeVO nicht geprüft.

Quelle

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), § 71a, gültig ab 04.07.2018; Bürgerservice Hessenrecht

Weitere Quellen

geprüft am 29. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Hessen: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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