Haftpflicht

Haftpflicht: Nordrhein-Westfalen

Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Pflicht für einen Teil der Hunde

Die Regel

Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde nach § 10 und große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg): Mindestversicherungssumme 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden (§ 5 Abs. 5, § 11 Abs. 2).

Quelle

recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016

geprüft am 28. Oktober 2026

Haftpflicht in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Nordrhein-Westfalen: alle sechs ThemenHaftpflicht in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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