Haftpflicht: Nordrhein-Westfalen
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für einen Teil der Hunde
Die Regel
Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde nach § 10 und große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg): Mindestversicherungssumme 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden (§ 5 Abs. 5, § 11 Abs. 2).
Quelle
recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016
geprüft am 28. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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