Haftpflicht: Sachsen-Anhalt
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde vorgeschrieben? Das steht für Sachsen-Anhalt in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 29. Oktober 2026
Kurzwert
Pflicht für alle Hunde
Die Regel
Jeder Hundehalter muss spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 2 Abs. 3); ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für Hunde, die seit dem 1. März 2009 geboren sind, und für gefährliche Hunde (§ 20).
Offene Punkte
Vor dem 1. März 2009 geborene, nicht gefährliche Hunde sind nach § 20 ausgenommen.
Quelle
Weitere Quellen
geprüft am 29. Oktober 2026
Haftpflicht in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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