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Meldepflicht und Registrierung im Kanton Obwalden

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Obwalden? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein; den Vollzug dieser Vorschriften macht die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt. Die Einwohnergemeinden haben Zugriff auf die Datenbank, erheben gestützt darauf die Hundesteuer und prüfen, ob die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde gekennzeichnet und registriert sind; nicht registrierte Hunde oder ausstehende Mutationen melden sie dem Kantonstierarzt. Melde einen neuen Hund also bei deiner Gemeinde an. Den Hundeausweis musst du den seuchenpolizeilichen Organen, der Polizei und den Gemeindebehörden auf Verlangen vorweisen.

Quelle: Veterinärgesetz Artikel 17 und 18 (GDB 818.1), Kanton ObwaldenStand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Obwalden: Was gilt?

Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein; den Vollzug dieser Vorschriften macht die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt. Die Einwohnergemeinden haben Zugriff auf die Datenbank, erheben gestützt darauf die Hundesteuer und prüfen, ob die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde gekennzeichnet und registriert sind; nicht registrierte Hunde oder ausstehende Mutationen melden sie dem Kantonstierarzt. Melde einen neuen Hund also bei deiner Gemeinde an. Den Hundeausweis musst du den seuchenpolizeilichen Organen, der Polizei und den Gemeindebehörden auf Verlangen vorweisen.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Obwalden: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Veterinärgesetz Artikel 17 und 18 (GDB 818.1), Kanton Obwalden» (https://gdb.ow.ch/app/de/texts_of_law/818.1). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Obwalden: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Meldepflicht und Registrierung: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Obwalden?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Obwalden: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Obwalden» stehen auch: Leinenpflicht und Hundesteuer. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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