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Meldepflicht und Registrierung im Kanton Nidwalden

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Nidwalden? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Oktober 2026.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Das Halten von Hunden ist meldepflichtig und steht unter der Kontrolle des Kantons. Du musst deinen Hund spätestens drei Monate nach der Geburt dem Amt für Justiz melden. Jeder meldepflichtige Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Den Chip setzt eine Tierärztin oder ein Tierarzt ein und meldet den gekennzeichneten Hund der externen Datenbank. Die Kosten für die Kennzeichnung trägst du als Halterin oder Halter. Änderungen von Name und Adresse der Halterin oder des Halters musst du dem Amt für Justiz melden; die Daten werden in der externen Datenbank erfasst.

Quelle: Hundegesetz Artikel 12 (NG 826.3) und Hundeverordnung §§ 4 und 5 (NG 826.31), Kanton NidwaldenStand: Oktober 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Nidwalden: Was gilt?

Das Halten von Hunden ist meldepflichtig und steht unter der Kontrolle des Kantons. Du musst deinen Hund spätestens drei Monate nach der Geburt dem Amt für Justiz melden. Jeder meldepflichtige Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Den Chip setzt eine Tierärztin oder ein Tierarzt ein und meldet den gekennzeichneten Hund der externen Datenbank. Die Kosten für die Kennzeichnung trägst du als Halterin oder Halter. Änderungen von Name und Adresse der Halterin oder des Halters musst du dem Amt für Justiz melden; die Daten werden in der externen Datenbank erfasst.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Nidwalden: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Hundegesetz Artikel 12 (NG 826.3) und Hundeverordnung §§ 4 und 5 (NG 826.31), Kanton Nidwalden» (https://gesetze.nw.ch/app/de/texts_of_law/826.31). Der Stand der Angabe ist Oktober 2026.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Nidwalden: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Meldepflicht und Registrierung: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Nidwalden?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Nidwalden: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Nidwalden» stehen auch: Leinenpflicht und Hundesteuer. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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