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Meldepflicht und Registrierung im Kanton Luzern

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Luzern? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Jeder Hund muss spätestens drei Monate nach der Geburt – in jedem Fall vor der Weitergabe – von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden. Kauf, Verkauf, Übernahme oder Abgabe für länger als drei Monate sowie der Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen in der Hundedatenbank erfasst werden. Adress- und Namensänderungen sind innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden. Zusätzlich meldest du den Hund bei der Gemeinde an, damit die Hundesteuer veranlagt werden kann.

Quelle: Hundeverordnung §§ 7c und 7d (SRL 849) sowie Hundegesetz §§ 2 und 3 (SRL 848), Kanton LuzernStand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Luzern: Was gilt?

Jeder Hund muss spätestens drei Monate nach der Geburt – in jedem Fall vor der Weitergabe – von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert werden. Kauf, Verkauf, Übernahme oder Abgabe für länger als drei Monate sowie der Tod des Hundes müssen innert 10 Tagen in der Hundedatenbank erfasst werden. Adress- und Namensänderungen sind innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden. Zusätzlich meldest du den Hund bei der Gemeinde an, damit die Hundesteuer veranlagt werden kann.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Luzern: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Hundeverordnung §§ 7c und 7d (SRL 849) sowie Hundegesetz §§ 2 und 3 (SRL 848), Kanton Luzern» (https://srl.lu.ch/app/de/texts_of_law/849). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Luzern: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Meldepflicht und Registrierung: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Luzern?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Luzern: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Luzern» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer und Kurspflicht. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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