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Meldepflicht und Registrierung im Kanton Basel-Stadt

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Basel-Stadt? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Anmelden musst du deinen Hund an zwei Stellen. Erstens beim Veterinäramt (Hundekontrolle) – sobald er 3 Monate alt ist oder innert 10 Tagen nach der Anschaffung beziehungsweise nach dem Zuzug in den Kanton. Innert derselben Frist muss ein Hund schriftlich abgemeldet werden, wenn er verkauft oder verschenkt wird, wegen Umzug den Kanton verlässt oder stirbt. Zweitens bei der Chipdatenbank AMICUS: Halterwechsel, Adressänderung und Tod des Hundes sind dort innert 10 Tagen zu melden. Der Mikrochip muss spätestens 3 Monate nach der Geburt gesetzt sein, in jedem Fall aber vor der Weitergabe durch die Züchterin oder den Züchter.

Quelle: Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Basel-Stadt: Was gilt?

Anmelden musst du deinen Hund an zwei Stellen. Erstens beim Veterinäramt (Hundekontrolle) – sobald er 3 Monate alt ist oder innert 10 Tagen nach der Anschaffung beziehungsweise nach dem Zuzug in den Kanton. Innert derselben Frist muss ein Hund schriftlich abgemeldet werden, wenn er verkauft oder verschenkt wird, wegen Umzug den Kanton verlässt oder stirbt. Zweitens bei der Chipdatenbank AMICUS: Halterwechsel, Adressänderung und Tod des Hundes sind dort innert 10 Tagen zu melden. Der Mikrochip muss spätestens 3 Monate nach der Geburt gesetzt sein, in jedem Fall aber vor der Weitergabe durch die Züchterin oder den Züchter.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Basel-Stadt: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Veterinäramt Basel-Stadt, Merkblatt Hundesteuer 2025/26» (https://media.bs.ch/original_file/ac1f7f9b83f6324a49175eabea2da48525a188c7/merkblatt-hundesteuer-2025-26-0.pdf). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Basel-Stadt: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Meldepflicht und Registrierung: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Basel-Stadt?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Basel-Stadt: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Basel-Stadt» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Listenhunde. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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