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Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zürich

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Zürich? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Zweifach melden: Du musst deinen Hund innert zehn Tagen nach der Übernahme bei AMICUS auf dich registrieren lassen und ihn innert zehn Tagen bei deiner Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldepflicht bei der Gemeinde gilt für Hunde, die älter als drei Monate sind. Innert der gleichen Frist meldest du auch Adress- oder Namensänderungen, eine Übergabe an eine neue Halterin oder einen neuen Halter sowie den Tod des Hundes.

Quelle: Kanton Zürich, VeterinäramtStand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zürich: Was gilt?

Zweifach melden: Du musst deinen Hund innert zehn Tagen nach der Übernahme bei AMICUS auf dich registrieren lassen und ihn innert zehn Tagen bei deiner Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldepflicht bei der Gemeinde gilt für Hunde, die älter als drei Monate sind. Innert der gleichen Frist meldest du auch Adress- oder Namensänderungen, eine Übergabe an eine neue Halterin oder einen neuen Halter sowie den Tod des Hundes.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zürich: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Zürich, Veterinäramt» (https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zürich: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Meldepflicht und Registrierung: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Zürich?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zürich: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Zürich» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Listenhunde. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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