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Meldepflicht und Registrierung im Kanton Aargau

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Aargau? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Wer einen Hund hält oder ihn für länger als 3 Monate übernimmt, muss das der Wohnsitzgemeinde innert 10 Tagen melden. Meldepflichtig sind auch Halterwechsel, Tod des Hundes sowie Namens- oder Adressänderungen. Mit der Meldung ist eine Kopie des Hundeausweises abzugeben. Melde- und Registrierungsstelle für die im Kanton Aargau gehaltenen Hunde ist die Hundedatenbank AMICUS mit Sitz in Bern.

Quelle: Kanton Aargau, Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411), §§ 4 und 5Stand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Aargau: Was gilt?

Wer einen Hund hält oder ihn für länger als 3 Monate übernimmt, muss das der Wohnsitzgemeinde innert 10 Tagen melden. Meldepflichtig sind auch Halterwechsel, Tod des Hundes sowie Namens- oder Adressänderungen. Mit der Meldung ist eine Kopie des Hundeausweises abzugeben. Melde- und Registrierungsstelle für die im Kanton Aargau gehaltenen Hunde ist die Hundedatenbank AMICUS mit Sitz in Bern.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Aargau: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Kanton Aargau, Verordnung zum Hundegesetz (SAR 393.411), §§ 4 und 5» (https://gesetzessammlungen.ag.ch/app/de/texts_of_law/393.411). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Aargau: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Meldepflicht und Registrierung: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Aargau?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Aargau: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Aargau» stehen auch: Leinenpflicht, Hundesteuer, Kurspflicht und Listenhunde. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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