Alle Hunderegeln im Kanton Zug Kantons-Wegweiser · ZG

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zug

Was gilt bei der Meldepflicht und der Registrierung im Kanton Zug? Die Angabe kommt aus einer amtlichen Quelle, Stand Juli 2026.

Melden & registrieren

Wo musst du deinen Hund anmelden – und bis wann?

Alle Hunde müssen nach den Vorschriften des Bundes mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein – das läuft über die nationale Hundedatenbank AMICUS. Melde einen neuen Hund bei deiner Einwohnergemeinde an, damit die Halterangaben in AMICUS erfasst werden; die Gemeinde erhält Zugriff auf die Daten der Hunde in ihrer Gemeinde und erhebt darauf gestützt die Hundesteuer. Kantonstierärztin bzw. Kantonstierarzt und die Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei haben Zugriff auf alle Hundehaltungen im Kanton.

Quelle: Vollziehungsverordnung zum Tierseuchengesetz §§ 18 und 18a (BGS 925.11), Kanton ZugStand: Juli 2026

Für die ganze Schweiz: Wie melde ich meinen Hund in der Schweiz an, um oder ab?

Einordnung in einfachen Worten

Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Häufige Fragen

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zug: Was gilt?

Alle Hunde müssen nach den Vorschriften des Bundes mit einem Mikrochip gekennzeichnet und registriert sein – das läuft über die nationale Hundedatenbank AMICUS. Melde einen neuen Hund bei deiner Einwohnergemeinde an, damit die Halterangaben in AMICUS erfasst werden; die Gemeinde erhält Zugriff auf die Daten der Hunde in ihrer Gemeinde und erhebt darauf gestützt die Hundesteuer. Kantonstierärztin bzw. Kantonstierarzt und die Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei haben Zugriff auf alle Hundehaltungen im Kanton.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zug: Woher stammt die Angabe, und wie aktuell ist sie?

Die Quelle ist «Vollziehungsverordnung zum Tierseuchengesetz §§ 18 und 18a (BGS 925.11), Kanton Zug» (https://bgs.zg.ch/app/de/texts_of_law/925.11). Der Stand der Angabe ist Juli 2026.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zug: Wer gibt verbindlich Auskunft?

Verbindlich Auskunft gibt deine Gemeinde oder die zuständige Stelle des Kantons. Diese Seite gibt eine Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Meldepflicht und Registrierung: Gilt in anderen Kantonen dasselbe wie im Kanton Zug?

Nicht unbedingt: Das kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hunde werden in der Schweiz in der Datenbank AMICUS registriert. Was der Kanton zur Meldung angibt, steht in der Angabe auf dieser Seite.

Meldepflicht und Registrierung im Kanton Zug: Welche weiteren Hunderegeln gibt es?

Auf der Seite «Hunderegeln im Kanton Zug» stehen auch: Leinenpflicht und Hundesteuer. Jede Angabe steht mit Quelle und Stand da.

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