Listenhunde

Listenhunde: Baden-Württemberg

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Baden-Württemberg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 12 Rassen

Die Regel

Bei American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet; sie lässt sich durch eine Prüfung vor einem Amtstierarzt und einem Polizeihundeführer widerlegen, die Ortspolizeibehörde stellt das fest. Bei Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu gilt ein Hund nur dann als Kampfhund, wenn eine Prüfung gesteigerte Aggressivität bestätigt und die Ortspolizeibehörde das feststellt. Unabhängig von der Rasse gelten bissige oder aggressive Hunde als gefährlich.

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit, Sachkunde, Schutz vor Entlaufen, keine Gefahr für Dritte), Erlaubnis immer mitführen; Leine und Maulkorb in der Öffentlichkeit ab sechs Monaten; Haftpflichtversicherung; Kennzeichnung.
Rassen auf der Liste
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier
  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Offene Punkte

Paragraphen der Polizeiverordnung nicht einzeln zitiert (die Seite verlinkt die Verordnung nur als PDF).

Quelle

Innenministerium Baden-Württemberg: Kampfhundeverordnung (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde, in Kraft seit 16. August 2000)

geprüft am 28. Oktober 2026

Listenhunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Baden-Württemberg: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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