Listenhunde

Listenhunde: Mecklenburg-Vorpommern

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Mecklenburg-Vorpommern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 29. Oktober 2026

Kurzwert

Keine Rasseliste

Die Regel

Die Hundehalterverordnung führt keine Rassenliste: Gefährlich ist ein Hund, der durch Zucht, Ausbildung oder Abrichtung oder durch sein Verhalten auffällt (Beißen ohne Angriff, wiederholtes bedrohliches Anspringen, wiederholtes unkontrolliertes Hetzen oder Reißen von Wild oder anderen Tieren); die örtliche Ordnungsbehörde stellt das nach Anhörung des Amtstierarztes fest (§ 3 Abs. 1 und 2). Gefährliche Hunde dürfen nur mit Erlaubnis nach § 5 gehalten, geführt oder nichtgewerblich gezüchtet werden (§ 1 Abs. 2); die Aufhebung der Feststellung kann frühestens zwei Jahre nach Rechtskraft beantragt werden (§ 3 Abs. 3).

Offene Punkte

«Keine Rassenliste» gilt für die Hundehalterverordnung (das Wort «Rasse» kommt in Eingangsformel und §§ 1–13 nicht vor); andere Landesgesetze nicht durchsucht.

Quelle

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V Nr. 32 vom 22.07.2022 S. 441), Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.07.2022 bis 31.07.2032, §§ 1, 3 und 5; Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

geprüft am 29. Oktober 2026

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Angaben ohne Gewähr

Stand: 29. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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