Listenhunde

Listenhunde: Brandenburg

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Brandenburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Keine Rasseliste

Die Regel

Die Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 kennt keine Rasseliste mehr. Ob ein Hund gefährlich ist, entscheidet sein Verhalten, etwa wenn er ohne Provokation gebissen hat, unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzt oder reißt oder wiederholt Menschen gefährdet hat; das stellt die örtliche Ordnungsbehörde fest (§ 5). Für gefährliche Hunde braucht es eine Erlaubnis (§ 6). Nach mindestens zwei Jahren ohne neue Vorfälle kann die Einstufung nach einer positiven Wesensprüfung aufgehoben werden (§ 10).

Quelle

Land Brandenburg (BRAVORS): Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Durchführung der Hundehalterverordnung (VVHundehV) vom 6. Mai 2026, zur HundehV vom 24. Juni 2024

geprüft am 28. Oktober 2026

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Hunderegeln Brandenburg: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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