Listenhunde: Brandenburg
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Brandenburg in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Keine Rasseliste
Die Regel
Die Hundehalterverordnung vom 24. Juni 2024 kennt keine Rasseliste mehr. Ob ein Hund gefährlich ist, entscheidet sein Verhalten, etwa wenn er ohne Provokation gebissen hat, unkontrolliert Wild oder andere Tiere hetzt oder reißt oder wiederholt Menschen gefährdet hat; das stellt die örtliche Ordnungsbehörde fest (§ 5). Für gefährliche Hunde braucht es eine Erlaubnis (§ 6). Nach mindestens zwei Jahren ohne neue Vorfälle kann die Einstufung nach einer positiven Wesensprüfung aufgehoben werden (§ 10).
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Listenhunde in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hunderegeln Brandenburg: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
Weiter bei DOGSY
Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.