Listenhunde

Listenhunde: Sachsen

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Sachsen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 3 Rassen

Die Regel

Vermutet gefährlich sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander; Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 DVO). Die Vermutung lässt sich für den einzelnen Hund mit einem anerkannten Gutachten bei der Kreispolizeibehörde widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVO). Daneben kann die Kreispolizeibehörde jeden Hund im Einzelfall als gefährlich feststellen, etwa wenn er sich aggressiv gezeigt hat (§ 1 Abs. 3 und 4 GefHundG).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (§ 5 GefHundG): u. a. mindestens 18 Jahre, Sachkunde, Zuverlässigkeit, besondere Haftpflichtversicherung, ausbruchsichere Unterbringung; Leine und Maulkorb (§ 6).
Rassen auf der Liste
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Quelle

REVOSax: Durchführungsverordnung zum GefHundG (rechtsbereinigt mit Stand vom 3. Mai 2003) und GefHundG § 1

geprüft am 28. Oktober 2026

Listenhunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Sachsen: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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