Listenhunde: Sachsen
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Sachsen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Rasseliste mit 3 Rassen
Die Regel
Vermutet gefährlich sind American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander; Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 DVO). Die Vermutung lässt sich für den einzelnen Hund mit einem anerkannten Gutachten bei der Kreispolizeibehörde widerlegen (§ 1 Abs. 2 DVO). Daneben kann die Kreispolizeibehörde jeden Hund im Einzelfall als gefährlich feststellen, etwa wenn er sich aggressiv gezeigt hat (§ 1 Abs. 3 und 4 GefHundG).
Weitere Angaben aus der Quelle
- Auflagen
- Erlaubnis der Kreispolizeibehörde (§ 5 GefHundG): u. a. mindestens 18 Jahre, Sachkunde, Zuverlässigkeit, besondere Haftpflichtversicherung, ausbruchsichere Unterbringung; Leine und Maulkorb (§ 6).
- Rassen auf der Liste
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Quelle
geprüft am 28. Oktober 2026
Listenhunde in den anderen Bundesländern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hunderegeln Sachsen: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern
Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
Weiter bei DOGSY
Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.