Listenhunde

Listenhunde: Nordrhein-Westfalen

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Nordrhein-Westfalen in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 14 Rassen

Die Regel

Als gefährlich gelten Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen, wenn der Phänotyp einer dieser Rassen deutlich hervortritt (§ 3 Abs. 2), dazu Hunde, die im Einzelfall auffällig geworden sind, etwa einen Menschen gebissen haben (§ 3 Abs. 3). Für Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen gelten weitgehend dieselben Pflichten (§ 10 Abs. 1).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Erlaubnis (§ 4): u. a. mindestens 18 Jahre, Sachkunde, Zuverlässigkeit, sichere Führung, ausbruchsichere Unterbringung, Haftpflichtversicherung, Mikrochip; für Rassen nach § 3 Abs. 2 zusätzlich ein besonderes privates oder öffentliches Interesse (§ 4 Abs. 2).
Rassen auf der Liste
  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Quelle

recht.nrw.de: Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016

geprüft am 28. Oktober 2026

Listenhunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Nordrhein-Westfalen: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

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