Listenhunde: Schleswig-Holstein
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Schleswig-Holstein in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Keine Rasseliste
Die Regel
Schleswig-Holstein hat keine Rasseliste: Hunde dürfen nicht aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Als gefährlich stuft die Gemeinde oder das Amt einen Hund nach einem Vorfall ein, etwa nach Bissen gegen Menschen oder Tiere, wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen oder Reißen. Die Haltung braucht dann eine Erlaubnis; eine Rückstufung ist frühestens nach zwei Jahren möglich (Wesenstest und tierärztliche Begutachtung).
Quelle
Land Schleswig-Holstein: Tierschutz – Private Hundehaltung (letzte Aktualisierung 14.03.2025)
geprüft am 28. Oktober 2026
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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