Listenhunde

Listenhunde: Bayern

Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Bayern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.

belegtgeprüft am 28. Oktober 2026

Kurzwert

Rasseliste mit 19 Rassen

Die Regel

Für Kampfhunde braucht es eine Erlaubnis der Gemeinde (Art. 37 LStVG). Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in zwei Gruppen, jeweils mit ihren Kreuzungen: Bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu wird die Kampfhund-Eigenschaft stets vermutet (Kategorie 1, § 1 Abs. 1). Bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler wird sie vermutet, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen ist, dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren zeigt (Kategorie 2, § 1 Abs. 2); mit diesem Negativzeugnis entfallen Erlaubnispflicht und Zuchtverbot. Unabhängig von der Rasse kann eine Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität einen Hund im Einzelfall zum Kampfhund machen (§ 1 Abs. 3).

Weitere Angaben aus der Quelle

Auflagen
Erlaubnis der Gemeinde: berechtigtes Interesse, keine Zweifel an der Zuverlässigkeit, keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz; die Gemeinde kann eine besondere Haftpflichtversicherung verlangen (Art. 37 Abs. 2 LStVG).
Rassen auf der Liste
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa-Inu
  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Offene Punkte

Vollzugshinweise (VollzBekLStVG Nr. 37) nicht gelesen; ob nicht genannte Rassen oder Kreuzungen im Einzelfall erfasst werden, nicht geprüft.

Quelle

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268, BayRS 2011-2-7-I), geändert durch Verordnung vom 4. September 2002; Text gilt ab 01.11.2002, gesetze-bayern.de

Weitere Quellen

geprüft am 28. Oktober 2026

Listenhunde in den anderen Bundesländern

Hunderegeln Bayern: alle sechs ThemenListenhunde in allen Bundesländern

Angaben ohne Gewähr

Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.

Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.

Weiter bei DOGSY

Bei DOGSY vernetzen sich Hundehalter, Hundesitter und alle, die Hunde mögen.