Listenhunde: Bayern
Gibt es eine Rasseliste, und welche Rassen stehen darauf? Das steht für Bayern in der amtlichen Quelle, mit Prüfdatum.
belegtgeprüft am 28. Oktober 2026
Kurzwert
Rasseliste mit 19 Rassen
Die Regel
Für Kampfhunde braucht es eine Erlaubnis der Gemeinde (Art. 37 LStVG). Welche Hunde als Kampfhunde gelten, regelt die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit in zwei Gruppen, jeweils mit ihren Kreuzungen: Bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu wird die Kampfhund-Eigenschaft stets vermutet (Kategorie 1, § 1 Abs. 1). Bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler wird sie vermutet, solange der Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen ist, dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren zeigt (Kategorie 2, § 1 Abs. 2); mit diesem Negativzeugnis entfallen Erlaubnispflicht und Zuchtverbot. Unabhängig von der Rasse kann eine Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität einen Hund im Einzelfall zum Kampfhund machen (§ 1 Abs. 3).
Weitere Angaben aus der Quelle
- Auflagen
- Erlaubnis der Gemeinde: berechtigtes Interesse, keine Zweifel an der Zuverlässigkeit, keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz; die Gemeinde kann eine besondere Haftpflichtversicherung verlangen (Art. 37 Abs. 2 LStVG).
- Rassen auf der Liste
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dog Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Offene Punkte
Vollzugshinweise (VollzBekLStVG Nr. 37) nicht gelesen; ob nicht genannte Rassen oder Kreuzungen im Einzelfall erfasst werden, nicht geprüft.
Quelle
Weitere Quellen
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) Art. 37, gesetze-bayern.de (Fassung gültig ab 17.12.2024)
- Bayerische Polizei: Auflistung und Beschreibung der betroffenen Hunderassen (Stand 30.06.2026) – Negativzeugnis
geprüft am 28. Oktober 2026
Listenhunde in den anderen Bundesländern
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Angaben ohne Gewähr
Stand: 28. Oktober 2026. Der amtliche Text ist allein maßgeblich. Quelle und Prüfdatum je Zeile.
Keine Rechtsberatung. Wir fassen die Regeln in einfachem Deutsch zusammen. Das ist eine Orientierung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde.
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